- Gepäckaufbewahrung & Kinderwagen
Wer großes Gepäck mit auf den Wiesn hat, darf dieses nicht mit in das Festzelt nehmen.
Taschen und Rucksäcke dürfen maximal 20cm * 15cm * 10cm groß sein.
Sollte widererwartend doch größere Gepäckstücke mitgebracht werden,
können diese gegen 3,00€ bei uns sicher verwahrt werden.
Ebenso dürfen am Festtag, keine Kinderwägen mit in das Festzelt.
Auch für diese hätten wir eine Möglichkeit diese gegen 4€ zu verstauen. - Mitbringen von Gegenständen
Das Mitbringen von eigenen Getränkeflaschen, Dosen und weiteren Gefäßen ist auf dem gesamten Gelände des TV Gut-Heil Barum nicht gestattet. - Polizei, Erste-Hilfe, Fundsachen
Solltet Ihr etwas verloren haben, Hilfe benötigen oder es liegt ein anderes Problem vor, so könnt Ihr für alle Angelegenheiten unser Sicherheits- und Servicepersonal ansprechen.
Bei Verlorenen Gegenständen könnt Ihr gerne an der Haupttheke nachfragen.
Dort lagern wir separat verlorene Gegenstände.
——————————————————- - Jugendschutzgesetz
Der Besuch unseres Festzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten- oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
Kindern unter sechs Jahren ist der Aufenthalt in Bierzelten ab 20 Uhr – auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person – untersagt.
Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist ihnen der Konsum nicht zu gestatten.
Ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt gestattet.
Der Ausschank von spirituosenhaltigen Getränken (Schnaps, Cocktails, Wodka, usw.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist der Konsum nicht zu gestatten.
An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen untersagt. - Verstöße und ausüben des Hausrechts
5.1. Dem Personal der Barumer Wiesn ist folge zu leisten
5.2 Sturz (-betrunken) auf den Barumer Wiesn
Es besteht immer die Möglichkeit das ein oder andere Getränk zu viel getrunken zu haben.
In diesem Falle, sollte jeder Wiesn-Besucher*in in der Lage sein, sich normal bewegen zu können und Stürze vermeidet. Auch ist das Tanzen auf Tischen verboten. Ebenso können Gegenstände und Tische umfallen und so andere Personen verletzt werden. - 5.3 Hausrecht
Auch bei der Barumer Wiesn dürfen unsere Sicherheitsmitarbeiter jegliche Störenfriede aus dem Festzelt begleiten und weitere Schritte einleiten, sowie ein Hausverbot oder Ausschluss der Veranstaltung erteilen.
RDS Eventtechnik behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu dem Festzeltgelände aus wichtigem Grund zu verwehren.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Feuerwerkskörpern oder Drogen) ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (siehe oben).
Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
In diesem Falle obliegt das Hausrecht beim Veranstalter.
5.3.1 Rauschmittel auf der Barumer Wiesn (Nach BtMG)
Jeglicher Konsum, sowie auch die Mitnahme von Rauschmitteln laut BtMG ist auf der Barumer Wiesn nicht gestattet. - Durch die Ausübung des Hausrechtes obliegt dem Veranstalter die Möglichkeit, Gäste und Personen die dagegen verstoßen aus dem Festzelt und vom Wiesn-Gelände zu begleiten,
- sowie ein Hausverbot oder Ausschluss der Veranstaltung erteilen (Regelung siehe oben).
- So besteht die Übertragung des Hausrechts an die Sicherheitsmitarbeiter(Leitung)
- 5.3.2 Jegliche Straftat wird zur Anzeige gebracht.